Beleidigung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·lei·di·gung, Plural: Be·lei·di·gun·gen
Aussprache:
IPA [bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
[2] beleidigende Äußerung oder Handlung
[3] deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zu beleidigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Invektive, Verbalinjurie
[3] Beleidigungstatbestand
Gegenwörter:
[1] Lob
Beispiele:
[1] Beleidigungen kann man vor Gericht bringen.
[1] „Eine Beleidigung kann auch auf einem Missverständnis beruhen, während eine Beschimpfung nicht missverstanden werden kann - die Kränkung ist beabsichtigt.“
[2] „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
[2] „Es hagelte Beleidigungen.“
[3] Der Tatbestand der Beleidigung wird vielfach wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert.
Übersetzungen:


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