Beleidigung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Be·lei·di·gung, Plural: Be·lei·di·gun·gen
Aussprache:
- IPA [bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋ]
- [1] jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
- [2] beleidigende Äußerung oder Handlung
- [3] deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird
- Ableitung des Substantivs zu beleidigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [1] Invektive, Verbalinjurie
- [3] Beleidigungstatbestand
- [1] Lob
- [1] Beleidigungen kann man vor Gericht bringen.
- [1] „Eine Beleidigung kann auch auf einem Missverständnis beruhen, während eine Beschimpfung nicht missverstanden werden kann - die Kränkung ist beabsichtigt.“
- [2] „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
- [2] „Es hagelte Beleidigungen.“
- [3] Der Tatbestand der Beleidigung wird vielfach wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert.
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