berechtigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·rech·ti·gen, Präteritum: be·rech·tig·te, Partizip II: be·rech·tigt
Aussprache:
IPA [bəˈʁɛçtɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemanden mit gewissen Rechten oder Befugnissen ausstatten
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Substantiv Recht mit dem Präfix be-, dem Suffix -ig und der Flexionsendung -en
Synonyme:
[1] bevollmächtigen, legitimieren
Beispiele:
[1] „Eine eigenmächtige Untervermietung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des gesamten Mietvertrages.“
[1] In der Vierergruppe D hatten die letztplatzierten Dresdnerinnen bereits vor der Partie keine Chance mehr auf einen der ersten beiden Ränge gehabt, die zur Teilnahme an den Play-offs berechtigen.
[1] Europäische Firmen, die Treibhausgase produzieren, erhalten ein Budget an Emissionsrechten (CO₂-Zertifikaten), die jeweils zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid berechtigen.
Übersetzungen:


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