Beschlagnahme
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·schlag·nah·me, Plural: Be·schlag·nah·men
Aussprache:
IPA [bəˈʃlaːkˌnaːmə]
Bedeutungen:
[1] Entzug von Besitztum aufgrund amtlicher Anweisung
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs beschlagnehmen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e (und Vokalwechsel)
Synonyme:
[1] Konfiskation, Konfiszierung
Beispiele:
[1] „Die erste populäre Handlung der Regierung ist die Beschlagnahme der gehamsterten Lebensmittel, es bleibt bei der Beschlagnahme.“
[1] „In der Zwischenzeit stieg der Salzpreis so sehr, dass sich die Beschlagnahme gar als Vorteil für die Händler erwies.“
Übersetzungen:


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