Beschuldigter
Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung: Grammatische Merkmale:
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Substantiv, m, adjektivische Deklination: Worttrennung:
- Be·schul·dig·ter, Plural: Be·schul·dig·te
Aussprache:
- IPA [bəˈʃʊldɪçtɐ], [bəˈʃʊldɪktɐ]
- [1] Person, die eine Straftat begangen haben soll
- Ableitung des Substantivs vom Partizip/Adjektiv beschuldigt durch Konversion
- [1] Der Beschuldigte gibt an, zur Tatzeit im Rotlichtmilieu unterwegs gewesen zu sein.
- [1] Als Beschuldigter sollte man seine Rechte kennen.
- [1] Die Schuldfähigkeit des Beschuldigten muss noch festgestelt werden.
- [1] Keiner der Beschuldigten macht Angaben zur Tat.
- [1] „Was die Kommentatoren am meisten frappierte, war das Selbstbewusstsein der Beschuldigten.“
- Be·schul·dig·ter
Aussprache:
- IPA [bəˈʃʊldɪçtɐ], [bəˈʃʊldɪktɐ]
- Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Beschuldigte
- Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Beschuldigte
- Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Beschuldigte
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