Besitzer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Be·sit·zer, Plural: Be·sit·zer
Aussprache:
IPA [bəˈzɪt͡sɐ]
Bedeutungen:
[1] Recht: die Person(en), die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausüben
[2] umgangssprachlich: Eigentümer (eigentlich falsch; siehe Definition Eigentümer)
Gegenwörter:
[1] Besitzdiener, Eigentümer
Beispiele:
[1] Hans ist als Mieter Besitzer des Wagens, aber Klaus ist rechtlich gesehen Eigentümer.
[2] Ronald hat den Wagen vom Gebrauchtwagenhändler Hompka erworben und ist damit schon der fünfte Besitzer.
[2] „Später saß ich mit dem Besitzer des Hotels an der Straße, und wir genossen den Abendwind.“
[2] „Also jammern die Besitzer über die Nichtbesitzer, die Einheimischen über die Flüchtlinge, die ihnen angeblich alles wegnehmen.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch