Bestechung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·ste·chung, Plural: Be·ste·chun·gen
Aussprache:
IPA [bəˈʃtɛçʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Zahlung an einen Amtsträger mit zu erwartender Gegenleistung
Herkunft:
Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs bestechen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Vorteilsnahme
Beispiele:
[1] Noch heute wird so manches Amt durch Bestechung erkauft.
[1] Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft nicht allein gegen den Juraprofessor, sondern auch gegen die beiden Studentinnen - wegen Bestechung.
[1] „Weil er weder die Zuzugsgenehmigung noch einen Entlassungsschein vorweisen kann, stellt er im Sinne der Gesetzes eine Unperson dar; es kostet mich Wochen und am Ende eine handfeste Bestechung, um diesen Zustand zu ändern.“
Übersetzungen:


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