Betreuung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·treu·ung, Plural: Be·treu·un·gen
Aussprache:
IPA [bəˈtʁɔɪ̯ʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Vorgang, bei dem man auf jemanden aufpasst und ihm hilft
[2] Recht: gerichtlich angeordnete Vertretung (insbesondere im Rechtsverkehr) und Hilfe (wie Bedeutung 1) für jemanden, der „seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann (Deutschland: § 1896 BGB)
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs betreuen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] „In Kinderheimen sei die Lage katastrophal, berichteten Helfer und Experten. Viele obdachlose Kinder seien ohne jegliche Betreuung.“
[1] […] in der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland spielen frühkindliche Bildung und Betreuung bislang noch eine untergeordnete Rolle.
[1] „Ziel unserer Betreuung ist, den Schüler in einem überschaubaren Zeitraum aus seiner negativen Lern[s]truktur zu befreien und ihn so weit zu bringen, daß er imstande ist, selbständig zu lernen.“
[2] „Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.“ (§ 1896 BGB)
[2] „Für den Betreuungsrichter bedeutet dies, dass er bestrebt sein sollte, die Betreuungen, die er dem einzelnen Berufsbetreuer überträgt, entsprechend zu ‚mischen‘.“
Übersetzungen:


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