Beugung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Beu·gung, Plural: Beu·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈbɔɪ̯ɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] das Beugen, Abwinkeln
[2] Linguistik: deutscher Ausdruck für Flexion
[3] Physik: Ablenkung von Wellen an Hindernissen
[4] Recht: willkürliche Auslegung von Gesetzen
Herkunft:
Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs beugen mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Synonyme:
[2] Biegung, Flexion
[3] Diffraktion
[4] Rechtsbeugung, Rechtsverdrehung
Gegenwörter:
[2] Wortbildung
Beispiele:
[1] Die Beugung der Knie kann Schmerzen verursachen.
[2] Die Deklination „das Auto, des Autos, dem Auto …“ bezeichnet man als Beugung.
[2] Komparation wird manchmal als eine Form der Beugung aufgefasst.
[2] „Als Kennzeichen des Lehnwortes gegenüber dem Fremdwort sieht man meist seine Anpassung an deutsche Sprachgewohnheiten hinsichtlich Lautgebung, Betonung und Beugung, daneben sein Eindringen in die allgemeine Umgangssprache an.“
[2] „Die Beugung der einzelnen Wörter und der Wortartwechsel werden in der Wortlehre behandelt.“
[2] „Fremdsprachige Wörter und Wortgruppen, die nicht durch Schreibung, Beugung oder Lautung als eingedeutscht erscheinen, müssen im Fraktursatz in Antiqua gesetzt werden.“
[3] Die Wellenlänge von einfarbigem Licht kann mit Hilfe der Beugung festgestellt werden.
[4] „Die Beugung des Rechts: Verletzung des geltenden materiellen oder auch prozessualen Rechts. Dabei kann
a) der Sachverhalt verfälscht werden
b) das Recht falsch angewendet werden
c) Ermessen missbraucht werden
d) [Aufklärungs-]Pflichten verletzt werden oder
e) unzulässige Maßnahmen getroffen werden.
Die Rechtsbeugung kann sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen geschehen.“
Übersetzungen:


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