Substantiv, f: Worttrennung:
- Beu·gung, Plural: Beu·gun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈbɔɪ̯ɡʊŋ]
- [1] das Beugen, Abwinkeln
- [2] Linguistik: deutscher Ausdruck für Flexion
- [3] Physik: Ablenkung von Wellen an Hindernissen
- [4] Recht: willkürliche Auslegung von Gesetzen
- Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs beugen mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
- [2] Biegung, Flexion
- [3] Diffraktion
- [4] Rechtsbeugung, Rechtsverdrehung
- [2] Wortbildung
- [1] Die Beugung der Knie kann Schmerzen verursachen.
- [2] Die Deklination „das Auto, des Autos, dem Auto …“ bezeichnet man als Beugung.
- [2] Komparation wird manchmal als eine Form der Beugung aufgefasst.
- [2] „Als Kennzeichen des Lehnwortes gegenüber dem Fremdwort sieht man meist seine Anpassung an deutsche Sprachgewohnheiten hinsichtlich Lautgebung, Betonung und Beugung, daneben sein Eindringen in die allgemeine Umgangssprache an.“
- [2] „Die Beugung der einzelnen Wörter und der Wortartwechsel werden in der Wortlehre behandelt.“
- [2] „Fremdsprachige Wörter und Wortgruppen, die nicht durch Schreibung, Beugung oder Lautung als eingedeutscht erscheinen, müssen im Fraktursatz in Antiqua gesetzt werden.“
- [3] Die Wellenlänge von einfarbigem Licht kann mit Hilfe der Beugung festgestellt werden.
- [4] „Die Beugung des Rechts: Verletzung des geltenden materiellen oder auch prozessualen Rechts. Dabei kann
a) der Sachverhalt verfälscht werden
b) das Recht falsch angewendet werden
c) Ermessen missbraucht werden
d) [Aufklärungs-]Pflichten verletzt werden oder
e) unzulässige Maßnahmen getroffen werden.
Die Rechtsbeugung kann sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen geschehen.“
- englisch: [1] diffraction; [2] flection, inflection (conjugation, declension)
- französisch: [2] flexion f
- portugiesisch: [2] flexão f
- spanisch: [2] flexión (declinación, conjugación); [3] difracción; [4] prevaricación, violación
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