Bewährungsfrist
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·wäh·rungs·frist, Plural: Be·wäh·rungs·fris·ten
Aussprache:
IPA [bəˈvɛːʁʊŋsˌfʁɪst]
Bedeutungen:
[1] Zeitraum, in dem eine Person das in sie gesetzte Vertrauen für eine Aufgabe rechtfertigen muss
[2] „Zeitraum, in dem eine verurteilte Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss, um die Vollstreckung einer verhängten Strafe abzuwenden
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Bewährung und Frist mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[2] Bewährungszeit; Österreich, Schweiz: Probezeit
Beispiele:
[1] „Insoweit haben die Innenminister und ihre Apparate jetzt Bewährungsfrist.“
[1] „Ist die Dienstleistung eines Beamten dauernd mangelhaft und minderwertig, dann kann die Dienstbehörde daraus den Schluß ziehen, daß der Beamte die für den ordentlichen Dienstbetrieb notwendigen Fähigkeiten nicht besitzt, und, wenn der Beamte sich trotz einer Bewährungsfrist nicht bessert, dann ist auch der Schluß gerechtfertigt, daß der Beamte sich infolge Willensschwäche oder intellektueller Unzulänglichkeit die nötigen Fähigkeiten auch nicht zu erwerben vermag.“
[2] „Diese Haftstrafe wird zu einer dreijährigen Bewährungsfrist ausgesetzt.“



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