Beweisführung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·weis·füh·rung, Plural: Be·weis·füh·run·gen
Aussprache:
IPA [bəˈvaɪ̯sˌfyːʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] die Art und Weise, wie beziehungsweise die Tatsache, dass die Richtigkeit von etwas nachgewiesen wird
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Beweis und Führung
Beispiele:
[1] „Damit soll insbesondere der logische Kern der Beweisführung klar herausgestellt werden.“
[1] „Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt zur Beurteilung, welche Version glaubwürdiger ist, eine Beweisführung durch Aufnahme von Kontrollbeweisen, wie die ergänzende Befragung jener Sachverständigen, deren Hilfestellung durch das Gericht zufolge indizierter psychischer Erkrankung der Beweisperson beansprucht wurde, grundsätzlich in Betracht.“
Übersetzungen:


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