Beziehungswort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Be·zie·hungs·wort, Plural: Be·zie·hungs·wör·ter
Aussprache:
IPA [bəˈt͡siːʊŋsˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Grammatik: dasjenige Wort, auf das sich ein Pronomen oder ein Attribut bezieht
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Beziehung und Wort sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
Bezugswort
Beispiele:
[1] Im Beispiel „der kleine Bach“ ist „Bach“ das Beziehungswort zu dem Adjektivattribut „kleine“.
[1] Im Beispiel „Karl der Große“ ist „Karl“ das Beziehungswort zu der Apposition „der Große“.
[1] In dem Satz „Ich liebe den Baum vor unserem Haus, er spendet Schatten und Sauerstoff“ ist "Baum" das Beziehungswort zum Personalpronomen „er“.
[1] In dem Satz „Ein Junge, der zu spät kommt, verliert“ ist "Junge" das Beziehungswort zum Relativsatz „der zu spät kommt“ beziehungsweise zum Relativpronomen „der“.
[1] „Relativsätze werden im Allgemeinen direkt hinter das Beziehungswort gestellt, auf das sie sich beziehen.“
[1] „Adjektivattribute werden dem Beziehungswort im Deutschen normalerweise vorangestellt und flektiert. Als Attribute von Substantiven kongruieren sie in diesem Fall in Genus, Kasus und Numerus mit dem Beziehungswort.“
[1] Erklärung des rhetorischen Stilmittels der Enallage/Hypallage: „Das Adjektivattribut wird nicht dem Beziehungswort zugeordnet, sondern dem vorangehenden regierenden Substantiv, zu dem es logisch nicht gehört. Z. B.: »Im grünen Schatten des Holunders« (Trakl).“



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