Bindestrich
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bin·de·strich, Plural: Bin·de·stri·che
Aussprache:
IPA [ˈbɪndəˌʃtʁɪç]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Wortzeichen, das die Zusammengehörigkeit von Ausdrücken in einem Wort anzeigt
[2] Linguistik: Wortzeichen, das die Auslassung eines Wortteils anzeigt
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs binden, dem Gleitlaut -e- und Strich
Synonyme:
[1] Divis
Gegenwörter:
[1, 2] Gedankenstrich, Trennungsstrich
Beispiele:
[1] Bei Doppelnamen wie Schleswig-Holstein zeigt der Bindestrich die Zusammengehörigkeit der beiden Ausdrücke an.
[1] „Der Autor berät die Stadt Regensburg, wenn es um Bindestriche in Straßennamen geht, und das Institut Papst Benedikt XVI. bei der Herausgabe der Schriften Josef Razingers.“
[1] „Diese Faktoren fördern die Tendenz zur Schreibung mit Bindestrich.“
[1] „Zwei mit einem Bindestrich gekoppelte Vornamen gelten rechtlich als ein Vorname.“
[1] „Ein Bindestrich kann grundsätzlich in jedem mehrteiligen Wort gesetzt werden, in dem man einen Bestandteil aus irgendeinem Grund besonders hervorheben oder das man besser lesbar machen möchte.“
[2] Bei Wiederholungen von Wortteilen wie in „Vor- und Nachnamen“ zeigt der Bindestrich an, dass ein gleichlautender Bestandteil ausgelassen wurde und sinngemäß zu ergänzen ist.
[1, 2] „Wußten Sie z.B., daß wir drei Arten des Bindestrichs unterscheiden - den ‚Ergänzungsbindestrich‘, den ‚Erläuterungsbindestrich‘ und den ‚Durchkopplungsbindestrich‘?“
Übersetzungen:


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