Blätterteig
Substantiv, m:

Worttrennung:
Blät·ter·teig, Plural: Blät·ter·tei·ge
Aussprache:
IPA [ˈblɛtɐˌtaɪ̯k]
Bedeutungen:
[1] ein ohne Backpulver, Hefe oder ähnliche Zutaten hergestellter, mehrfach geschichteter, dünn ausgerollter Teig, der nach dem Backen dünnen, aufeinandergelegten Blättern ähnelt
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus dem Plural des Substantivs BlattBlätter“ und dem Substantiv Teig (nach seinem blättrigen Aussehen)
Synonyme:
[1] Feuilletage
Gegenwörter:
[1] Mürbteig, Hefeteig, Rührteig
Beispiele:
[1] Diese Pastetchen können schon am frühen Abend vorbereitet und erst kurz vor dem Auftragen in den Ofen geschoben werden. Sie werden meist aus Blätterteig hergestellt, oder man kauft sie fertig vom Bäcker.
[1] Törtchen (Torteletten) sind kleine Gebilde aus Mürbe-, Hefe- oder Blätterteig und werden mit kleinen Früchten oder Fruchtteilen gefüllt. Oft verziert man sie noch mit Schlagsahne.
Übersetzungen:


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