Blankovollmacht
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Blan·ko·voll·macht, Plural: Blan·ko·voll·mach·ten
Aussprache:
- IPA [ˈblaŋkoˌfɔlmaxt]
- [1] Vollmacht, die keinen Einschränkungen unterliegt
- Determinativkompositum aus blanko und Vollmacht
- [1] Carte blanche, umgangssprachlich: Blankoscheck
- [1] „Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, könnten sich die Angeklagten auf ein Memo des Justizministeriums berufen, in dem gleichsam eine Art Blankovollmacht für Folterungen erteilt wurde.“
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