Blankovollmacht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Blan·ko·voll·macht, Plural: Blan·ko·voll·mach·ten
Aussprache:
IPA [ˈblaŋkoˌfɔlmaxt]
Bedeutungen:
[1] Vollmacht, die keinen Einschränkungen unterliegt
Herkunft:
Determinativkompositum aus blanko und Vollmacht
Synonyme:
[1] Carte blanche, umgangssprachlich: Blankoscheck
Beispiele:
[1] „Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, könnten sich die Angeklagten auf ein Memo des Justizministeriums berufen, in dem gleichsam eine Art Blankovollmacht für Folterungen erteilt wurde.“



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