Brandenburger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bran·den·bur·ger Plural: Bran·den·bur·ger
Aussprache:
IPA [ˈbʁandn̩ˌbʊʁɡɐ], [ˈbʁandəmˌbʊʁɡɐ]
Bedeutungen:
[1] ein im Bundesland Brandenburg (Deutschland) geborener oder dort auf Dauer lebender Mensch
[2] ein in der Stadt Brandenburg an der Havel geborener oder dort auf Dauer lebender Mensch
Herkunft:
Bezeichnung einer Person, abgeleitet vom Stamm des Landesnamens mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Gegenwörter:
[1] Baden-Württemberger, Bayer, Berliner, Bremer, Hamburger, Hesse, Mecklenburg-Vorpommer, Niedersachse, Nordrhein-Westfale, Rheinland-Pfälzer, Saarländer, Sachse, Sachsen-Anhalter, Schleswig-Holsteiner, Thüringer[1]
Beispiele:
[1, 2] Wer in Brandenburg das Wahlrecht hat, gilt als Brandenburger.
[1, 2] Was, du bist Brandenburger?
[1, 2] Seit 1989 ist Gerald ein Brandenburger.
[1, 2] Wir haben im Urlaub eine Familie waschechter Brandenburger getroffen.
Übersetzungen: Adjektiv:

Worttrennung:
Bran·den·bur·ger, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈbʁandn̩ˌbʊʁɡɐ]
Bedeutungen:
[1] aus Brandenburg kommend, Brandenburg betreffend, zu Brandenburg gehörend
Synonyme:
[1] brandenburgisch
Beispiele:
[1] „Der Brandenburger Markgraf hatte mit der Lehnshoheit über Lenzen und mit dem unmittelbaren Besitz von Pritzwalk neben Havelberg einen beträchtlichen Machtbereich in der Prignitz erlangt, dessen Erweiterung das Ziel der markgräflichen Politik in den nächsten Jahrzehnten war.“
[1] „Als wir im Brandenburger Umweltministerium Ende 1990 die Arbeit aufnahmen, hatten wir nicht mehr als ein Zimmer, ein Türschild, einen Staatssekretär und sechs Mitarbeiter, die sich ein einziges Telefon teilten.“
Übersetzungen:


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