Branntwein
Substantiv, m:

Worttrennung:
Brannt·wein, Plural: Brannt·wei·ne
Aussprache:
IPA [ˈbʁantˌvaɪ̯n]
Bedeutungen:
[1] ein ursprünglich nur aus Wein, später aber auch aus anderen vergorenen Flüssigkeiten durch Destillation hergestelltes Getränk mit hohem Alkoholgehalt
Herkunft:
spätmittelhochdeutsch brantwīn „gebrannter Wein“, belegt seit dem 13. Jahrhundert
Synonyme:
[1] schweizerisch: gebrannte Wasser
Beispiele:
[1] Du sollst nicht immer so viel Branntwein trinken!
[1] Mit Fortfall dieser Bestimmung ab 1942 hat sich der Verbrauch von Branntwein zu gewerblichen Zwecken dem für Trinkzwecke wieder genähert.
[1] In einer Privatbrennerei durfte man nur eine bestimmte Menge Branntwein für den Hausbedarf brennen.
[1] „Dann verteilt er Branntwein und gibt den Häuptlingen Bedenkzeit.“
[1] „Wie so viele andere Färinger in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte ihn der Branntwein zugrunde gerichtet.“
[1] „Die Russen bestehen darauf, daß sie ständig in Betrieb bleibt, um Spiritus oder besser gesagt Branntwein herzustellen.“
Übersetzungen:


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