Buchmacherin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Buch·ma·che·rin Plural: Buch·ma·che·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈbuːxˌmaxəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, der Wetten mit festen oder variablen Quoten auf Ausgänge von zukünftigen Ereignissen insbesondere von sportlichen Veranstaltungen offeriert
Herkunft:
Ableitung (speziell: Motion, Movierung) zu Buchmacher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „7. Angaben zu Veranstaltern, an die vermittelt werden soll
Auflistung der Rennvereine, Totalisatoren und / oder Buchmacherinnen / Buchmacher, an die Wetten vermittelt werden. (Falls Platz nicht ausreicht, bitte Beiblatt verwenden. Bitte beachten Sie, dass ggf. die Vorlage der jeweiligen Erlaubnis nachgefordert wird!)“
Übersetzungen:


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