Bummelzug
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bum·mel·zug, Plural: Bum·mel·zü·ge
Aussprache:
IPA [ˈbʊml̩ˌt͡suːk]
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich: Zug, der der Personenbeförderung dient und an jeder Station auf der Strecke anhält, weshalb er sehr lange bis zu seinem Zielort unterwegs ist
[2] Fahrzeugkombinationen mit einer größeren Anzahl von Anhängern, die zum Personentransport verwendet werden
Herkunft:
Das Wort ist seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts belegt.
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs bummeln und Zug
Beispiele:
[1] Mann, Mann! Dank des Bummelzugs komme ich nicht rechtzeitig zum Termin. Hätte ich doch nur den ICE genommen!
[1] Auf unserer Bahnstrecke hier fahren nur Bummelzüge.
[1] „Er hätte sich am liebsten für immer von diesem Klopfen forttragen lassen und war ärgerlich, daß er einen Bummelzug erwischt hatte, der an jeder Station hielt.“
[1] „Bahnsteig 5: Von dort fährt der Bummelzug nach Lübeck.“
[2] Bei leichten Bummelzügen (bis 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht) reicht die Lenkberechtigung der Klassen B und B+E. Bei schweren Bummelzügen ist zusätzlich auch die Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich.
[2] Mit 25 Kilometern pro Stunde geht es mit dem Bummelzug entschleunigt und gemütlich durch die Reblandschaft, von einem Vogtsburger Stadtteil zum nächsten.
Übersetzungen:


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