Damnum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Dam·num, Plural: Dam·na
Aussprache:
IPA [ˈdamnʊm]
Bedeutungen:
[1] Finanzwesen: Abschlag vom Nennwert bei der Darlehensgewährung oder Wertpapierausgabe, der als vorab bezahlter Zins gilt
Herkunft:
von lateinisch damnumSchaden, Nachteil
Synonyme:
[1] Abgeld, Abschlag, Disagio
Gegenwörter:
[1] Agio, Aufgeld
Beispiele:
[1] „Die Geldbeschaffungskosten (Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen, Damnum) bilden den Löwenanteil der abzugsfähigen Aufwendungen. Bauherren können sogar noch weitergehende Aufwendungen absetzen, wie Baubetreuungs- und Verwaltungsgebühren.“
[1] „Über alle Jahre gerechnet, zahlt der Bankkunde zwar die gleichen Kosten wie ohne Damnum, hat aber einen niedrigeren Monatsaufwand und spart obendrein Steuern. Denn das Disagio kann der Käufer oder Bauherr als Anschaffungsnebenkosten sofort steuerlich geltend machen.“



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