Darlehen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Dar·le·hen, Plural: Dar·le·hen
Aussprache:
IPA [ˈdaʁˌleːən]
Bedeutungen:
[1] Geldbetrag, den eine Person oder Institution einer anderen Personen oder Institution für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellt
[2] Vertrag mit dem Inhalt, dass die eine Partei der anderen einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt
Herkunft:
Das Wort wurde am Ende des 16. Jahrhunderts zu darleihen (mittelhochdeutsch darlīhen)leihweise überlassen“ gebildet, daneben existierte vom 15. bis 19. Jahrhundert auch die Form Darleihen; Die Form Darlehen hat sich wohl unter Einfluss des älteren Wortes Lehen durchgesetzt.
Synonyme:
[2] Darlehensvertrag
Beispiele:
[1] Die Bank hat Herrn Karl das Darlehen verweigert.
[1] Morgen wird das Darlehen ausgezahlt.
[2] Im deutschen Zivilrecht finden sich die Regelungen über das Darlehen in den §§ 488 ff. BGB ↗.
[2] Die Herren Müller und Möller schlossen ein Darlehen ab.
Übersetzungen:


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