Deutscher
Substantiv, adjektivische Deklination, m: Worttrennung:
Deut·scher, Plural: Deut·sche
Aussprache:
IPA [ˈdɔɪ̯t͡ʃɐ]
Bedeutungen:
[1] aktuell die juristische Zugehörigkeit betrachtend: Staatsbürger von Deutschland, der BRD
[2] historisch: eine Person mit Abstammung und Muttersprache von Deutschen, oder auch Zugehörigkeit des Wohnortes zu einem Gebiet, das zeitweilig Deutschland zugerechnet wurde
Herkunft:
Substantivierung des Adjektivs deutsch
Beispiele:
[1] Er ist seit seiner Einbürgerung vor ein paar Jahren Deutscher.
[1] „Der Klettersport ist ein zwar neuer, doch ernst genommener Volkssport, mehr als 300.000 Deutsche gehen ihm nach.“
[2] Der Deutsche ist immer pünktlich.
[2] Friedrich Lists politische und volkswirtschaftliche Schriften bezeugen Leben und Werk eines großen Deutschen.
[2] „Und weil ich ja nun offenbar Türke war, konnte ich logischerweise kein Deutscher mehr sein.“
[2] „Der Österreicher versteht, was eine Tomate ist, kaum ein Deutscher hingegen weiß, was Paradeiser bedeutet oder dass Palatschinken nicht aus Fleisch besteht.“
Übersetzungen: Deklinierte Form: Worttrennung:
Deut·scher
Aussprache:
IPA [ˈdɔɪ̯t͡ʃɐ]
Grammatische Merkmale:
  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Deutsche
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Deutsche
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Deutsche



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