Doktorin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Dok·to·rin, Plural: Dok·to·rin·nen
Aussprache:
IPA [dɔkˈtoːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich: weibliche Person mit medizinischer Ausbildung
[2] Titel, Universität: weibliche Trägerin des akademischen Grades, den man nach erfolgreicher Promotion und erfolgter Verleihung durch eine Hochschule führen darf
Herkunft:
Ableitung (Derivation) (Motion, Movierung) des Femininums aus der maskulinen Form Doktor mit dem Suffix -in als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Beispiele:
[1] „Und weil dem alten Sünder kein Doktor mehr helfen kann, so hat er sich an eine Doktorin gewendet, nämlich an eine Wunderdoktorin, und diese hat ihm verordnet, er soll sich täglich 2 Stunden in einem Kuhstall auf ein Haufen Mist setzen.“
[2] „Dies war eine, falls das Wort nicht deplaciert ist, gestandene Frau, Junggesellin bis zu ihrem 38. Jahr, Doktorin der Jurisprudenz mit dem Thema der Übertragung von Hoheitsrechten zwischen Staaten, Regierungsdirektorin in einem Finanzressort, selbstbewußt, weil unabhängig; vielleicht, wie auch Gutwillige einräumen, reichlich unkritisch gegenüber ihren neuen Fähigkeiten und Möglichkeiten.“
[2] „Hinter dem vermeintlichen Kai aus Münster steckte in Wahrheit eine Doktorin der Psychologie aus den USA.“
Übersetzungen:


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