Edikt
Substantiv, n:

Worttrennung:
Edikt, Plural: Edik·te
Aussprache:
IPA [eˈdɪkt]
Bedeutungen:
[1] Erlass, Verlautbarung (amtlich oder vom Kaiser, König)
[2] Rechtssprache, österreichisch: gerichtlicher Beschluss über die Eröffnung eines Konkursverfahrens
Herkunft:
Lehnwort aus dem Lateinischen vom substantivierten Partizip II edictum „bekannt gemacht“ zum Verb edicereansagen, bekanntmachen“
Synonyme:
[1] Anweisung, Anordnung, Aufforderung, Auflage, Bedingung, Befehl, Bulle, Codex, Dekret, Diktat, Direktive, Erlass, Gebot, Gesetz, Kodex, Machtwort, Maßregel, Order, Richtlinie, Verfügung, Verordnung
Beispiele:
[1] Der Kaiser erlässt ein Edikt, das den Bauern das Jagen verbietet.
[1] Die Kärntner Haftungen sind in dem Edikt noch mit 10,2 Milliarden Euro angegeben.
[1] Das Edikt [der Einführung der allgemeinen Schulpflicht] von [Preussens König] Friedrich Wilhelm I. zeigt in der Praxis nur wenig Wirkung.
[2] Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch Edikt öffentlich bekannt gemacht, wobei das Verfahren ausdrücklich entweder als Konkursverfahren oder als Sanierungsverfahren bezeichnet wird (außerdem erfolgt gegebenenfalls eine Eintragung ins Firmenbuch).
[2] Eine Ausfertigung des vorstehenden Beschlusses als Edikt wird an die Wiener Zeitung zur einmaligen Verlautbarung übersendet.
Übersetzungen:


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