Eheleute
Substantiv:

Worttrennung:
kein Singular, Plural: Ehe·leu·te
Aussprache:
IPA [ˈeːəˌlɔɪ̯tə]
Bedeutungen:
[1] zwei Personen, die miteinander verheiratet sind; Ehepaar
[2] Personen, die miteinander verheiratet sind; Ehepaare
Herkunft:
Kompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Ehe und Leute
Synonyme:
[1] Ehegatte und Ehegattin, Ehegatte und Ehegatte, Ehegattin und Ehegattin
[2] Ehegatten und Ehegattinnen
Beispiele:
[1] Das Haus, in dem die jungen Eheleute wohnten, war recht altmodisch.
[1] „Haben beide Eheleute Anspruch auf Ausgleichszulage und leben sie im gemeinsamen Haushalt, so gebührt der Zuschuss nur zur höheren Pension; […]“
[1] „Sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen als Kind bzw. Schwiegerkind im selben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt, so sind beide nach § 2 Abs. 1 Z 2 in der Pensionsversicherung pflichtversichert.“
[2] „Hierauf deuten Ergebnisse einer nichtrepräsentativen Befragung hin, die Hindelang (1909) unter einigen Eheleuten mit hoher Kinderzahl im ländlichen katholischen Bayern durchführte.“
[2] „Solche Eheleute, so klagt der Dichter, seien nicht mit jenen Paaren zu vergleichen, die einst jene Helden zeugten, die dann Pyrrhos und Hannibal schlugen.“
[2] „Eines ist allerdings zu bedenken: Viele Eheleute werden die Grundlage für ihren Rechtsanspruch im Familienrecht vermuten.“
[2] „Die Antworten auf Frage Nr. 4 verraten, dass es in vielen Ehen zwar Probleme gab, diese Probleme aber von den meisten Eheleuten (auch den Frauen!) als ganz normal und daher eigentlich auch nicht als veränderbar verstanden wurden.“
Übersetzungen:


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