Eigenschaftswort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ei·gen·schafts·wort, Plural 1: Ei·gen·schafts·wör·ter, Plural 2: Ei·gen·schafts·wor·te
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩ʃaft͡sˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Wortart, welche die Beschaffenheit, den Zustand oder eine Beziehung einer Person, eines Dinges oder einer Sache beschreibt.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Eigenschaft, Fugenelement -s und Wort
Synonyme:
[1] Adjektiv, Adjektivum, Beiwort, Wiewort
Gegenwörter:
[1] Ausrufewort = Empfindungswort, Bindewort, Fürwort, Geschlechtswort, Hauptwort, Tätigkeitswort = Tuwort, Umstandswort, Verhältniswort
Beispiele:
[1] Der schnelle Läufer. Eigenschaftswort in attributiver Verwendung
[1] Der Läufer ist schnell. Eigenschaftswort in prädikativer Verwendung
[1] Der Mann läuft schnell. Eigenschaftswort in Verwendung als adverbiale Bestimmung
[1] Eigenschaftswort bezieht sich darauf, dass diese Wörter häufig dazu dienen, Eigenschaften zu benennen.
[1] „Die Merkmale, nach denen Hauptwort (Substantiv), Eigenschaftswort (Adjektiv), Fürwort (Pronomen), Zahlwort (Numerale), Tätigkeits- oder Zeitwort (Verbum), Umstandswort (Adverbium), Verhältniswort (Präposition) und Bindewort (Konjunktion) unterschieden werden, sind teils solche der Form, teils solche der Leistung.“
[1] „Die Seelenregungen dieser Zeit zeigen sich namentlich in der Bildung zahlreicher neuer Zeit- und Eigenschaftswörter.
[1] „In dieser Sprache, wie auch in den anderen romanischen Sprachen, müssen die Eigenschaftswörter (im Deutschen ist dies komplizierter) immer mit dem Hauptwort, zu dem sie gehören, in Geschlecht (und auch in der Zahl) »übereingestimmt« werden.“.
[1] „Den Dingwörtern folgten die Tuwörter, diesen die Eigenschaftswörter.“
Übersetzungen:


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