Eigenstaatlichkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ei·gen·staat·lich·keit, Plural: Ei·gen·staat·lich·kei·ten
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩ˌʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] selbständige, alleinige Herrschaft im eigenen Staat
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Adjektiv eigen und dem Substantiv Staatlichkeit
Beispiele:
[1] „Nicht lange danach beendete er höchstpersönlich die kurze Eigenstaatlichkeit der Armenier, der Georgier, der Kubankosaken, der Aserbaidschaner, der Weißrussen und so fort.“



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