Eigentümer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ei·gen·tü·mer, Plural: Ei·gen·tü·mer
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]
Bedeutungen:
[1] diejenige Person, die die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
Herkunft:
Ableitung von Eigentum mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (und zusätzlichem Umlaut)
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Besitzer (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzer)
Gegenwörter:
[1] juristisch: Besitzer
Beispiele:
[1] Klaus ist Eigentümer dieses Fahrrads.
[1] Frau Petra Meyer ist der Eigentümer dieses Hauses.
[1] „Auch Eigentümer einer vermieteten Immobilie müssen mit ungeplanten Kosten für Reparaturen oder Nachzahlungen rechnen.“
[1] „Bleiben wir vor einer Bude stehen, und der Eigentümer ist abwesend, kommt er nicht herbeigesprungen, um uns hineinzunötigen.“
[1] „Aber die Eigentümer erlaubten das nicht, sie hatten bereits überall ihre Sachen ausgebreitet.“
Übersetzungen:


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