Eigentumsklage
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ei·gen·tums·kla·ge, Plural: Ei·gen·tums·kla·gen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩tuːmsˌklaːɡə]
Bedeutungen:
[1] österreichische Rechtssprache: Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Vindikation der streitgegenständlichen Sache
Synonyme:
[1] binnendeutsch, schweizerisch: Vindikationsklage
Beispiele:
[1] Diese Eigentumsklage wird von der Kammer abgewiesen.
Übersetzungen:


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