Einberufung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ein·be·ru·fung, Plural: Ein·be·ru·fun·gen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nbəˌʁuːfʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Einladung zu einer Versammlung
[2] amtliche Anweisung, den Dienst beim Militär anzutreten, um seine Wehrpflicht zu erfüllen
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs einberufen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] Die Einberufung der Versammlung muss fristgerecht erfolgen.
[2] Die Einberufung kam sehr ungelegen, da er kurz vor den Prüfungen stand.
Übersetzungen:


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