Einehe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ein·ehe, Plural: Ein·ehen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌʔeːə]
Bedeutungen:
[1] institutionell anerkannte und beurkundete Verbindung von genau zwei Personen, die in der Regel durch eine Liebesbeziehung, gemeinsame Lebensführung und dauerhaftes Bestehen gekennzeichnet ist
Beispiele:
[1] „Die Babylonier praktizierten meist die Einehe, nur unter bestimmten Umständen waren Nebenfrauen, normalerweise von niedrigerem Status, zulässig.“
[1] „Ich hatte als Kind und Jugendlicher genug Zeit, in die Abgründe germanischer Einehen zu schauen.“



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