Einspruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ein·spruch, Plural: Ein·sprü·che
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nʃpʁʊx]
Bedeutungen:
[1] Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern
[2] Recht: ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfahren oder Verwaltungsakte
Herkunft:
Derivation des veralteten Verbs einsprechen
Synonyme:
[1] Intervention, Verwahrung, Veto
[2] österreichisch, schweizerisch: Einsprache
Gegenwörter:
[1] Einverständnis, Zustimmung
Beispiele:
[1] „In den siebziger Jahren brachte das große Erschrecken über die Grenzen des Wachstums radikale Einsprüche gegen Konsumismus und die Zerstörung von Stadt und Natur hervor.“
[2] „Das Berufungsgericht der Provinz Ontario lehnte am Freitag den Einspruch Schreibers gegen seine Auslieferung ab.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch