Einweisung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ein·wei·sung, Plural: Ein·wei·sun·gen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌvaɪ̯zʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Betrauung mit einer Funktion
[2] Unterbringung in einer Krankenanstalt oder in einer anderen Institution
[3] Vertrautmachung mit einer Aufgabe
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs einweisen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[3] Einschulung
Beispiele:
[1] „Die Einweisung in eine Planstelle ist bei Beförderungen zum Ersten des Monats, in dem die Beförderung wirksam wird, vorzunehmen.“
[2] „Hebammen ist die intramuskuläre und subkutane Anwendung von Wehenmitteln oder wehenhemmenden Mitteln bei Gefahr im Verzug ohne ärztliche Anordnung erlaubt, wenn 1. ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist oder 2. die rechtzeitige Einweisung in eine Krankenanstalt nicht möglich ist.“
[2] „Er verbrachte gut zwanzig Minuten hinter der verschlossenen Tür und kam strahlend mit einer Aufenthaltsgenemigung und einer Einweisung ins Ausländerwohnheim wieder heraus.“
[3] „Für den Matrosen-Motorwart besteht die praktische Verwendung aus einer Einweisung in den Betrieb durch einen Maschinisten.“
Übersetzungen:


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