Elektrikerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Elek·t·ri·ke·rin, Plural: Elek·t·ri·ke·rin·nen
Aussprache:
IPA [eˈlɛktʁɪkəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Handwerkerin, die im Bereich der Elektronik tätig ist
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Elektriker mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Elektronikerin
Beispiele:
[1] „Die hübsche junge Frau mit dem schwarzen Haar und dem offenen, verbindlichen Lächeln stand kurz vor dem Abschluss ihrer Lehre als Elektrikerin.
[1] „Bei der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung ist ab sofort eine halbe Stelle einer Elektrikerin beziehungsweise eines Elektrikers mit Zusatzqualifikationen im Bereich Haustechnik - befristet für zunächst zwei Jahre - zu besetzen.“
Übersetzungen:


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