Entlassungsschein
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ent·las·sungs·schein, Plural: Ent·las·sungs·schei·ne
Aussprache:
IPA [ɛntˈlasʊŋsˌʃaɪ̯n]
Bedeutungen:
[1] Dokument, das die Entlassung aus einem Objekt, das man nicht nach Belieben verlassen kann, bescheinigt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Entlassung und Schein sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Entlassungspapier, Entlassungsschreiben
Beispiele:
[1] „Den Entlassungsschein hat sie noch, ein kyrillisch beschriftetes Papier mit höchst eindrucksvollen Stempeln.“



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