Erbe
Substantiv, n:

Worttrennung:
Er·be, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈɛʁbə]
Bedeutungen:
[1] Besitz eines Verstorbenen, der an eine lebende Person übertragen werden kann
[2] Nachwirkungen einer Epoche
[3] übertragenen: vom Abgelösten hinterlassene Situation, mit der sich ein Nachfolger befassen muss
Herkunft:
mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erbi, germanisch *arbija- „Erbe“, belegt seit dem 8. Jahrhundert
Synonyme:
[1] Erbschaft, Hinterlassenschaft, Nachlass
[2, 3] Vermächtnis
Beispiele:
[1] Das Erbe muss nicht angetreten werden, es kann auch ausgeschlagen werden.
[2] Das Erbe der Antike ist in Europa allgegenwärtig.
[3] Er tritt ein großes Erbe an.
[3] Nun muss der Arme sich auch noch mit dem Erbe seines Vorgängers herumschlagen.
Übersetzungen: Substantiv, m:

Worttrennung:
Er·be , Plural: Er·ben
Aussprache:
IPA [ˈɛʁbə]
Bedeutungen:
[1] Person, der die Güter von Verstorbenen zufallen
Herkunft:
mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erbo, germanisch *arbijōn „der Erbe“, belegt seit dem 8. Jahrhundert
Beispiele:
[1] Die Erben versammelten sich beim Rechtsanwalt zur Testamentseröffnung.
[1] „Erben hatte Tante Dagmar keine.“
Übersetzungen:


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