Erbin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Er·bin , Plural: Er·bin·nen
Aussprache:
IPA [ˈɛʁbɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, der die Güter von Verstorbenen zufallen
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erbe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Erbberechtigte, Nachlassempfängerin
Beispiele:
[1] Als reiche Erbin kann sie ein Leben in Saus und Braus führen.
[1] Die junge Erbin hat jetzt ein sorgenfreies Leben.
[1] Das Landgericht Köln zweifelt an der Darstellung von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz , dass die Bank Sal. Oppenheim sie zu einer riskanten Anlage ihres Vermögens gedrängt habe.
[1] Ise Bosch, Stifterin und Erbin der Bosch-Familie, beklagt in ihrem Beitrag die „Reichen-Hetze“. Als kritische Erbin freue sie sich, dass endlich über Ressourcenverteilung geredet werde.
[1] Zusammen mit ihrem Bruder Dietrich wäre [Uta] Werner [, die 86-jährige Cousine des verstorbenen Cornelius Gurlitt,] als nächste lebende Verwandte ohne Testament die gesetzliche Erbin gewesen.
Übersetzungen:


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