Erblasserin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Substantiv, f: Worttrennung:
- Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈɛʁpˌlasəʁɪn]
- [1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] Testatorin
- [1] Erbin, Nachlassempfängerin
- [1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.
- [1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.
- englisch: [1] testatrix
- französisch: [1] testatrice f
- italienisch: [1] testatrice f
- russisch: [1] наследодательница f
- spanisch: [1] testadora f
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002