Erblasserin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈɛʁpˌlasəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Testatorin
Gegenwörter:
[1] Erbin, Nachlassempfängerin
Beispiele:
[1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.
[1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.
Übersetzungen:


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