Erbschaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Erb·schaft, Plural: Erb·schaf·ten
Aussprache:
IPA [ˈɛʁpʃaft]
Bedeutungen:
[1] gesamter Besitz einer verstorbenen Person, der im Erbfall an die Erben übergehen kann
Herkunft:
mittelhochdeutsch erbschaft
strukturell: Ableitung von dem Stamm von erben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Beispiele:
[1] Die gesamte Erbschaft genügte nicht, um die Schulden des Erblassers zu begleichen.
[1] „Friedrich ließ sich seine kleine Erbschaft auszahlen und verschwand auf zwei Jahre.“
[1] „Heinz muß sofort von dieser Erbschaft erfahren, er muß davon noch vor den Kindern wissen.“
[1] „Sie wollen an die Erbschaft und sie genießen.“
Übersetzungen:


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