Erbwort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Erb·wort, Plural: Erb·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈɛʁpˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Wort, das aus älteren Entwicklungsstufen einer Sprache übernommen wurde als derjenigen, in der es verwendet wird, gegebenenfalls mit Veränderungen in der Lautgestalt und der Bedeutung
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und Wort
Synonyme:
[1] einheimisches Wort, indigenes Wort
Gegenwörter:
[1] Fremdwort, Lehnwort, Zitatwort
Beispiele:
[1] „Arm“, „Fuß“ und „Hand“ sind Wörter, die nicht aus anderen Sprachen entlehnt wurden, und daher Erbwörter.
[1] „Sprachwissenschaftler unterscheiden nach der geschichtlichen Herkunft der Lautgestalt eines Wortes zwischen Erbwort (z.B. Haus), Fremdwort (z.B. Idee) und Lehnwort (z.B. Fenster). Erbwörter wurden in der Abstammungslinie vom Indogermanischen über das Germanische, Althochdeutsche, Mittelhochdeutsche und Neuhochdeutsche irgendwann gebildet und bis heute überliefert …“
[1] „Wir nennen sie Lehnwörter, aber sie sind gleichberechtigte Teile unseres Wortschatzes, denn nur die Sprachgelehrten können sie von den Erbwörtern unterscheiden.“
[1] „Allgemein trennt man den Lehnwortschatz vom Erbwortschatz und spricht demgemäß von Erbwörtern.
[1] „In Fremdwörtern kommen Kurzvokale vor, die im Vergleich mit den Kurzvokalen der deutschen Erbwörter geschlossener (gespannt) artikuliert werden und dadurch in unseren Ohren wie Langvokale klingen.“
Übersetzungen:


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