Erprobung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Er·pro·bung, Plural: Er·pro·bun·gen
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈpʁoːbʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Test, welcher bestätigen soll, ob etwas tatsächlich so funktioniert, wie es funktionieren soll
[2a] der Zeitraum, in dem ein Beamter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird
[2b] der Zeitraum, in dem ein Richter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird
Herkunft:
Substantivierung des Stammes des Verbes erproben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Probe, Test, Prüfung, Untersuchung, Versuch
Beispiele:
[1] „Mit Beginn der klinischen Erprobung erhielt Morphosys eine klinische Meilensteinzahlung von GPC Biotech.“
[1] Die Ergebnisse der Erprobungen der sich von ihm ausgedachten, neuen Lernmethode erwiesen sich als ernüchternd.
[2b] Die Erprobung bei einem Oberlandesgericht kann auch durch eine Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft ersetzt werden.
Übersetzungen:


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