Erwerbszweig
Substantiv, m:

Worttrennung:
Er·werbs·zweig, Plural: Er·werbs·zwei·ge
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈvɛʁpsˌt͡svaɪ̯k]
Bedeutungen:
[1] Arbeitsbereich, innerhalb dessen jemand seinen Lebensunterhalt verdient
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Erwerb und Zweig sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Jahrhundertelang waren dies die dominierenden Erwerbszweige im Eichsfeld.“



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