Etikettenschwindel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Eti·ket·ten·schwin·del, Plural: Eti·ket·ten·schwin·del
Aussprache:
IPA [etiˈkɛtn̩ˌʃvɪndl̩]
Bedeutungen:
[1] Betrug durch falsche oder irreführende Beschriftung/Bezeichnung (Etikettierung) einer Ware oder eines Sachverhalts
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Etikett und Schwindel mit dem Fugenelement -en
Beispiele:
[1] „Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag eine Novelle, die es Behörden ermöglicht, Verbraucher schneller über Fälle von Etikettenschwindel zu informieren.“
[1] „Auf den Flaschen allerdings ist der sprichwörtliche Etikettenschwindel gang und gäbe. Denn ein Rheingauer Riesling namens „Rauenthaler Steinmächer“ muss keinen einzigen Tropfen Wein auf dem zu Eltville gehörenden Weindorf Rauenthal enthalten.“
[1] übertragen: „Die Bezeichnung ist allerdings insofern ein Etikettenschwindel, als die Angehörigen gerade kein eigenes Widerspruchsrecht haben.“



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