Existenzminimum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Exis·tenz·mi·ni·mum, Plural: Exis·tenz·mi·ni·ma
Aussprache:
IPA [ɛksɪsˈtɛnt͡sˌmiːnimʊm], [ɛksɪsˈtɛnt͡sˌmɪnimʊm]
Bedeutungen:
[1] Ausmaß der materiellen Mittel, die mindestens notwendig sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
Herkunft:
Determinativkompositum aus Existenz und Minimum
Synonyme:
[1] Armutsgrenze
Beispiele:
[1] „Berücksichtigt werden nicht nur das sächliche Existenzminimum gem. § 32 Abs. 6 Satz 1, 1. Tatbestand EStG (Kinderfreibetrag), sondern auch der Ausbildungs- und Erziehungsbedarf des Kindes (§ 32 Abs. 6 Satz 1, 2. Tatbestand EStG) und beides in entsprechender Größenordnung.“
[1] „Gegenstand der Existenzminimumberichte ist die Darstellung der maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern.“
[1] „Die Arbeitsbedingungen in den Salpetergruben waren schrecklich, die Angestellten mussten pro Tag 16 Stunden arbeiten und erhielten dafür einen Lohn, der gerade mal dem Existenzminimum entsprach.“



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