Exmatrikulation
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ex·ma·t·ri·ku·la·ti·on, Plural: Ex·ma·t·ri·ku·la·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [ɛksmatʁikulaˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] die Beendigung des Status als Studierender einer Hochschule
Gegenwörter:
[1] Immatrikulation
Beispiele:
[1] „Die Exmatrikulation trete ex lege ohne einen neuerlich die Exmatrikulation verfügenden Verwaltungsakt ein.“



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