Exporteurin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ex·por·teu·rin, Plural: Ex·por·teu·rin·nen
Aussprache:
IPA [ɛkspɔʁˈtøːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Beruf: Händlerin respektive feminines Subjekt, die Waren ins Ausland ausführt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Exporteur mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
[1] Importeurin
Beispiele:
[1] „Die nach der Pharma- und Chemiebranche zweitwichtigste Exporteurin, die Maschinen- und Elektronikbranche, verkaufte mit 31 Milliarden Franken praktisch gleich viel ins Ausland wie im Jahr zuvor.“



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