Fürsprech
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Für·sprech, Plural: Für·spre·che
Aussprache:
- IPA [ˈfyːɐ̯ˌʃpʁɛç]
- [1] veraltet: jemand, der sich für jemanden ausspricht/einsetzt; Fürsprecher
- [2] Schweiz (besonders im Kanton Solothurn): staatlich geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und der seine Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt; Rechtsanwalt
- [1] Fürsprecher
- [2] Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Rechtsanwalt, Rechtsbeistand
- [1] „Auch brauchen ja gerade armer Leute Kinder einen mächtigen Fürsprech im Himmel. Wir wollen ihn Andreas taufen. Das ist ein gar vornehmer Heiliger gewesen; man hat selbst Könige nach ihm genannt, und sogar unser Herr Bürgermeister heißt so.“
- [2] „Der Solothurner Kantonsrat hat den 46-jährigen Fürsprech und Notar Andreas Eng zum neuen Staatsschreiber gewählt.“
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