Fürsprecherin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Für·spre·che·rin, Plural: Für·spre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈfyːɐ̯ˌʃpʁɛçəʁɪn]
- [1] weibliche Person, die sich für jemanden ausspricht/einsetzt
- [2] schweizerisch: Rechtsanwältin
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Fürsprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [2] Advokatin, Anwältin
- [1] „Sexton wurde gefeuert, aber sie blieb eine Fürsprecherin der Elektromobilität – und eine Kritikerin.“
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