Fürsprecherin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Für·spre·che·rin, Plural: Für·spre·che·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈfyːɐ̯ˌʃpʁɛçəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die sich für jemanden ausspricht/einsetzt
[2] schweizerisch: Rechtsanwältin
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Fürsprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[2] Advokatin, Anwältin
Beispiele:
[1] „Sexton wurde gefeuert, aber sie blieb eine Fürsprecherin der Elektromobilität – und eine Kritikerin.“



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