Fürstin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fürs·tin, Plural: Fürs·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈfʏʁstɪn]
Bedeutungen:
[1] hohe Adlige im Rang zwischen Gräfin und Herzogin
[2] Frau eines Fürsten
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fürst mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Fürstin ließ einen prächtigen Garten hinter ihrem Haus errichten.
[1] „Die Fürstin verfolgte jetzt eine ihrer Lieblingsideen, nämlich die Attraktivität des Besitzes durch die Errichtung eines Moor- und Mineralbades zu erhöhen.“
[1] „Umso kurioser ist es, dass die ersten vier Staatsoberhäupter Fürstinnen waren.“
[2] Samuel ist der Sohn einer Fürstin, die arm geboren wurde und später einen reichen Adligen heiratete.



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