Fahrerlaubnis
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fahr·er·laub·nis, Plural: Fahr·er·laub·nis·se
Aussprache:
IPA [ˈfaːɐ̯ʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
Bedeutungen:
[1] amtssprachlich, Recht: Genehmigung, ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen
[2] Deutschland, Dokument: zum Fahren eines Fahrzeugs berechtigende Bescheinigung
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm von fahren und dem Substantiv Erlaubnis
Synonyme:
[1] österreichisch: Lenkberechtigung
[2] Führerschein; schweizerisch: Fahrausweis, Fahrberechtigung
Beispiele:
[1] Die Fahrerlaubnis gilt in Deutschland unbefristet.
[1] Ihm wurde per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis aberkannt.
[2] Der betrunkene Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und wurde vorläufig festgenommen.
[2] Bitte zeigen Sie mal ihre Fahrerlaubnis!
Übersetzungen:


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