Fahrnis
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fahr·nis, Plural: Fahr·nis·se
Aussprache:
IPA [ˈfaːɐ̯nɪs]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: bewegliche Sache(n)
Herkunft:
Bei dem Wort handelt es sich um eine seit dem 16. Jahrhundert bezeugte Kollektivbildung für ‚bewegliche Habe‘. Dem Sinn nach ist es am ehesten zum Verb fahren zu stellen.
Synonyme:
[1] fahrende Habe
[1] schweizerisch: Fahrhabe
[1] fachsprachlich (Rechtssprache, Wirtschaft): Mobilien
Gegenwörter:
[1] Immobilie, Liegenschaft
Beispiele:
[1] Im BGB gibt es Vorschriften über die Übertragung des Eigentums an Fahrnis in den §§ 929 ff. ↗
[1] „Weiter wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Häuser, Güter und Fahrnisse verkauft und der Erlös nach Abzug der Transportkosten ihnen in der neuen Heimat ausbezahlt würde.“
[1] „Können Sachen ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zu einer anderen versetzt werden, so sind sie beweglich und heißen ‚Fahrnis‘.“
[1] „Tomatenhäuser aber gälten «als Fahrnis, nicht als fixe Gebäude» weshalb er für das Tomatenhaus eine Baubewilligung brauche oder es im Winter abbrechen müsse.“
[1] „Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter aber auch über ein Netzwerk an Sachverständigen (zur Bewertung von Liegenschaften und Fahrnissen), Unternehmensberatern (zur Unterstützung bei der strategischen Planung sowie Erstellung der Fortführungsplanung), Steuerberatern und M&A-Beratern verfügen.“
Übersetzungen:


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